Hilfe im Schadenfall

Welche Kosten entstehen nach einem Autounfall und wer kommt dafür auf?

Nach einem Autounfall stehen viele Fragen offen! Dabei ist die Frage nach den Kosten bzw. der Kostenübernahme ganz weit vorne. Als Unfallbeteiligter fragt man sich vor allem: „Welche Kosten entstehen nach einem Autounfall und wer kommt für sie auf?“!

Die Antwort auf die Frage hängt von vielen Faktoren ab. Wie zum Beispiel: Unter welchen Umständen es zu dem Unfall gekommen ist? Welche Art von Versicherung Sie abgeschlossen haben und ob Sie den Unfall verursacht haben oder eine Teilschuld gegeben ist.

Bei einer Kaskoversicherung ist die Frage nach der Unfallverschuldung, außer in Ausnahmefällen (Fahrlässigkeit u. A.), mehr oder weniger belanglos. Wichtig ist aber, dass Sie nach einem Unfall die eigenen Rechte und Pflichten kennen. Diese ergehen aus dem Haftpflichtgesetzt und behandeln unter anderem die zu entschädigenden Kosten.

Nach einem Verkehrsunfall haben Beteiligte sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Pflichten sind allen Verkehrsteilnehmern im Großen und Ganzen weitestgehend bekannt. Zumindest jenen, die nicht vor all zu langer Zeit die Fahrschule verlassen haben. Die Einhaltung der korrekten Reihenfolge nach einem Unfall (Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe für Verletzte, Notruf, usw.) ist äußerst wichtig. Denn unter Umständen kann davon die Sicherheit oder sogar das eigene oder gar das Leben anderer Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden.

Nach einem Unfall die richtigen Schritte vornehmen ist nicht nur erwünscht, sondern auch Pflicht!

Von Zeit zu Zeit sollte man sein Wissen zu verkehrsrelevanten Themen im Idealfall auffrischen. Allerdings macht das ohne zwingenden Grund kaum jemand. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu ja auch nicht. Erst im Schadenfall ist man damit konfrontiert und benötigt entsprechende Hilfe. Ein Unfall erfordert oftmals schnelles Handeln.

Das Gesetz schreibt ein bestimmtes Verhalten bezüglich der vorzunehmenden Schritte vor. Wenn man diese Vorschriften nicht einhält, läuft man Gefahr sich strafbar zu machen.  Unterlässt man zum Beispiel als Unfallteilnehmer die Erste-Hilfe-Leistung, drohen je nach Umständen Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren. Wichtig: Als Unfallteilnehmer werden auch Fahrradfahrer oder Fußgänger, die zum gegebenen Zeitpunkt am Unfallort anwesend waren gezählt.

Welche Rechte habe ich nach einem Unfall!?

Anstatt sich zu fragen: „welche Kosten entstehen nach einem Autounfall?“, sollte die Frage eher lauten „welche Rechte habe ich nach einem Autounfall?“! Nach einem Unfall haben Unfallgeschädigte absolut alle Rechte voll und ganz entschädigt zu werden. Um sämtliche zustehende Entschädigungen zu erhalten, sollte das gesamte Ausmaß des Schadens dokumentiert sein. Denn nur so können Sie den Schaden gegenüber der Versicherung auch lückenlos nachweisen. Was nicht als Schaden erfasst wurde wird auch nicht entschädigt!

Deshalb sieht das Gesetz zum Schutz Ihrer Rechte vor, dass Sie für die Schadensfeststellung  einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl  wählen können. Bei einem Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung geht man das Risiko ein, nicht voll und ganz entschädigt zu werden. Viele Versicherungen handeln bei der Schadensregulierung keinesfalls in Ihrem Interesse. Deshalb räumt das Gesetz bei einem  unverschuldeten Kfz Unfall, das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein.

Mit welchen Schadensersatzansprüchen kann ich als Geschädigter nach einem Unfall rechnen?

Aufgrund von Rechtsgrundlagen und Gesetzen, die aus folgenden Paragraphen ergehen, hat der Bundesgerichtshof verschiedene Schadensersatzansprüche definiert.

Entschädigunspflichtige Position Paragraph Zweck
Schaden am Unfallwagen (Reparatur) § 249 BGB Instandsetzung
Bei unverschuldetem Verkehrsunfall, gerichtliche Verfahrenskosten (Kosten für Gutachten, Gerichtskosten und Anwaltskosten) § 251 BGB, u.a. BGH VI ZR 314/90 Prozesskostenkompensation
Bei Totalschaden, die Beschaffung eines ebenbürtigen Fahrzeugs, wenn die Reparatur wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist § 251 BGB Fahrzeugkompensation
Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung § 251 BGB Kompensation der Wertminderung
Ersatzwagen/Nutzungsausfallentschädigung § 249 BGB, BGH GSZ 1/86 Kompensation der Möglichkeit, das Fahrzeug zu benutzen
Entgangener Gewinn bei wirtschaftlich genutzten Fahrzeugen § 252 BGB Kompensation des Gewinnausfalls
Schmerzensgeld § 253 BGB Kompensation für erlittene Schmerzen und andere Behinderungen
Arztkosten § 249 BGB Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit

Zu den leistungspflichtigen Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen zählen unter Anderem auch die Gutachterkosten. 

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die Frage „was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall“ ist leicht zu beantworten. Dem Gesetz nach haben Sie nach einem Haftpflichtschaden, an dem Sie nicht schuldtragend sind, keinen einzigen Cent zu zahlen. Vorausgesetzt, dass es sich um keinen Bagatellschaden handelt. Bei einem Bagatellschaden (Schadenssumme bis 750 Euro) kommt die Versicherung weder für die Kosten des Kfz-Gutachtens noch für etwaige Anwaltskosten auf.

Folglich wird das Schadensgutachten für Sie kostenfrei erstellt, denn die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Der Preis eines Kfz-Gutachtens ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Jeder Schaden muss individuell geprüft werden. Vom Schadensausmaß hängt auch die benötigte Zeit für die Schadensfeststellung ab. Je nach Leistungs- und Zeitaufwand setzt sich auch der Preis für das Kfz-Gutachten zusammen.

Eine einheitliche Regelung besteht für Gutachterkosten nicht. Es besteht zwar eine Tabelle, die als grobe Orientierung dienen soll, doch sie ist nicht bindend. Für den Geschädigten ist am wichtigsten zu wissen, dass das Kfz-Gutachten für ihn vollkommen kostenlos erstellt wird (außer bei einem Bagatellschaden).

5 Mal pro Minute kracht es! Was Sie bei der Schadensregulierung bei einem Bagatellschaden beachten sollten!

In Deutschland kracht es ca. 5 Mal pro Minute! Dabei handelt es sich in ungefähr 80% der Unfälle um kleinere Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Dabei ist die Schadensregulierung bei einem Bagatellschaden ist ein Kapitel für sich.  Hier ist äußerste Vorsicht geboten! Denn ein Bagatellschaden stellt sich später, viel zu oft als kein Bagatellschaden heraus. Leider erst im Nachhinein, wenn der Schaden von der Versicherung schon abgeschlossen wurde. Daraus erfolgen dann Kosten, die Sie als Geschädigter nicht tragen sollten aber doch müssen! Für die Versicherung ist die Unfallregulierung abgeschlossen und sie kommt für mögliche Folgeschäden daher nicht auf.

Bei einem von der Versicherung als Bagatellschaden abgehandelten Schaden, wird oft nicht der tatsächliche und komplette Schaden erfasst. Deshalb ist ein Kurzgutachten bei einem Bagatellschaden immer die bessere Wahl. Selbst dann, wenn der Schaden den Eindruck eines ganz kleinen Blechschadens vermitteln sollte.

Der Preis für ein Kurzgutachtens, liegt in der Höhe des Preises eines Kostenvoranschlags. 

Doch verglichen zu einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt bietet Ihnen ein Kurzgutachten oder Kfz-Gutachten zahlreiche bedeutende Vorteile. Diese können für Sie bares Geld bedeuten! Je nach Fall kann es sich dabei, vor allem bei neueren Fahrzeugen, leicht um vierstellige Beträge handeln.

Fazit: Sie werden als Geschädigter nicht entsprechend entschädigt. Nachträglich sind solche Ansprüche so gut wie aussichtslos.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, muss die gegnerische  Versicherung sämtliche Kosten tragen. Das bedeutet, dass der Schaden wiederinstandgesetzt werden muss, als ob der Schaden gar nicht entstanden wäre. Demzufolge muss die Haftpflichtversicherung für absolut alle entstandenen Kosten bei der Schadensregulierung aufkommen.

Da es sich dabei um wirklich alle Kosten handelt, fallen darunter natürlich auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten. Selbst im Streitfall vor Gericht, ist die Versicherung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch verpflichtet, Ihren Anwalt zu bezahlen. Einzig und allein bei dem erwähnten Bagatellschaden ist die Versicherung nicht leistungspflichtig.

Bei einem unverschuldeten Autounfall liegt die Leistungspflicht für alle anfallenden Kosten bei der gegnerischen Versicherung! Sie müssen den Tatsachen entsprechend gänzlich entschädigt werden.

Was bedeutet volle Entschädigung und tatsächlicher Schaden?

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht für jeden enschädigungspflichtigen Posten voll und ganz entschädigt zu werden. Mit anderen Worten, Sie haben bei der Schadensregulierung bei unverschuldetem Unfall absolut keine Kosten zu tragen. Die gegnerische Versicherung muss den tatsächlichen Schaden und alles was zur Schadensfeststellung notwendig ist voll und ganz tragen. Dazu gehört auch der von Ihnen gewählte Kfz-Gutachter.

Dieser wird unabhängig von der Versicherung den tatsächlichen Schaden, worauf sich Ihre Ansprüche begründen dokumentieren. Ein versierter unabhängiger Kfz-Sachverständiger erörtert absolut den ganzen Schadensumfang. Etwaige verdeckte Schäden bleiben für ihn nicht verdeckt.

Versicherungen haben ihre eigenen Kfz-Gutachter, diese befinden sich jedoch auf ihren Gehaltslisten. Es wäre keineswegs verwunderlich, dass sich Versicherungen bezüglich der Gehaltshöhe am „Leistungsprinzip“ halten. Oder anders gesagt, am ökonomischen Prinzip: „Mit dem kleinsten Aufwand das größtmögliche Ziel zu erreichen“. Als profitorientierte Unternehmen legen sie sicherlich darauf Wert, dass sich der Schaden um so kleiner hält. In diesem Fall könnte es auch lauten: „je kleiner der Schaden, desto mehr Gehalt“!

Ein versierter unabhängiger Kfz Gutachter bringt Licht in die Sache und verzeichnet absolut jede entschädigungspflichtige Position. Mit einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter steht der Geschädigte auf der richtigen Seite. Nur so kann er sicher sein, dass der wahre zu entschädigende Schadenswert, aufgezeichnet wird. Ferner, dass es nicht zu einem vorgeschobenen Bagatellschaden kommt und somit zu einer Kürzung der Ansprüche. 

Nicht Schuld am Unfall? Wer zahlt den Anwalt bei Streitfragen?

Wenn Sie schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, haben Sie laut Bundesgerichtshof Recht auf einen Rechtsanwalt. Haben Sie eine Teilschuld, dann übernimmt die Versicherung teilweise die Kosten. Haben Sie aber eine Rechtsschutzversicherung, dann sind diese Kosten auf alle Fälle gedeckt.

Versicherungen wollen teure Gerichtskosten und die daraus entstehenden Folgekosten vermeiden. Daher genügt es oftmals, dass sich ein Rechtsanwalt bei der Versicherung nur meldet, damit Versicherungen klein beigeben. Wenn sie sehen, dass der Geschädigte mit Recht auf seine Forderungen besteht gehen sie meistens kein Risiko ein. Sie wissen, dass sich Streitfragen vor Gericht jahrelang dahinziehen können. Ferner wissen sie auch, dass ein Rechtsanwalt einen aussichtslosen Fall gar nicht annehmen würde.

Wenn Bedarf nach einem Rechtsanwalt besteht, sollte der Geschädigte keinesfalls auf ihn verzichten. Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen verfügen über ein breites Netzwerk an versierten Fachanwälten. Gerne vermitteln wir Ihnen einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Ihnen verhelfen Ihre Rechtsansprüche auch durchzusetzen.

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2019-06-26T11:01:21+02:00
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