Henstedt-Ulzburg2021-04-22T00:40:08+02:00

Henstedt-Ulzburg

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Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg?
Unser Kfz-Gutachten dokumentiert Ihre Ansprüche!

Zertifizierter Kfz-Gutachter Hamburg

In Deutschland kommt es jährlich zu fast zweieinhalb Millionen Verkehrsunfällen mit Sachschaden. Da alljährlich in Deutschland immer mehr Kraftfahrzeuge zugelassen werden (derzeit ungefähr 65 Millionen) werden folglich auch immer mehr Unfälle verzeichnet. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 393.492 Verunglückte.

  • Leichtverletzte: 323.799

  • Schwerverletzte: 66.513

  • Getötete: 3.180

Allein im Jahr 2017 gab es täglich 9 Tote, 182 Schwerverletzte und 887 Leichtverletzte (Quelle: Destatis). Auch wenn es im Vergleich zu den 6 Jahren zuvor weniger Unfälle gibt, ist die Zahl mehr als Besorgniserregend.

Heutzutage ist jeder der sich auf irgendeiner Strasse befindet ein potenzielles Verkehrsopfer. Wenn es nach einem Verkehrsunfall nur zu einem Sachschaden kommt, kann man froh sein, dass man nicht in die Statistik der Verunglückten mit einbezogen wird. Insbesondere bei einem Verkehrsunfall, den man nicht verschuldet hat, sollte man sich nicht all zu große Sorgen machen.  In so einem Fall muss der Schaden wiederhergestellt werden ohne irgendwelche Kosten für den Geschädigten. Sämtliche Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Darunter fallen auch die Kosten für den Kfz-Gutachter Ihrer Wahl (außer bei einem Bagatellschaden). Damit Sie bei der Entschädigungsabwicklung nicht benachteiligt werden, sind wir nach einem Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg für Sie da!

Schnell am Unfallort

keine Kosten für Sie

Fachanwälte & Werkstätten

Unfall in Henstedt-Ulzburg?
Kfz-Gutachter zeigt wie Sie nun vorgehen sollten…

Nach einem Unfallschaden sollte man möglichst einen kühlen Kopf bewahren und keine voreiligen Schritte unternehmen. Falls Sie der Verursacher sind oder eine Teilschuld am Unfall tragen, muss Ihre Versicherung über den Vorfall in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem unverschuldeten Unfallschaden ist unser unabhängiger Kfz-Sachverständiger die richtige Wahl.

Wichtig: Keinesfalls sollten Sie den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!
In dem von uns erstellten Schadengutachten wird absolut jede erstattungspflichtige Position detailliert erfasst. Außer bei einem Bagatellschaden (bis 750 Euro) muss die gegnerische Versicherung für das Schadengutachten sämtliche Kosten tragen. Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.

Je schneller Sie uns kontaktieren, desto schneller kommen Sie zu dem Schadengutachten. Und somit auch zu Ihrer Entschädigung! Wir sind für Sie unter der Nummer:  0176 / 89 07 74 67 24 Stunden am Tag erreichbar. Auch am Wochenende sind wir für Sie da. In kürzester Zeit treten wir mit Ihnen in Verbindung und erläutern Ihnen was nun zu tun ist! Wir übernehmen für Sie die weitere Schadenabwicklung und sind Ansprechpartner für Versicherungen.

Nach einem Unfallschaden sind wir schnell vor Ort und erstellen ein komplettes Schadengutachten. Daraus gehen alle Ihre Rechte auf Entschädigung hervor. Das von uns erstellte Schadengutachten erfasst absolut alle Ihre Entschädigungsansprüche. Unser zertifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert jeden Schaden bis ins kleinste Detail. Dies dient als Basis für die Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Nur ein Kfz-Gutachten, dass alle Schäden zur Gänze dokumentiert begründet Ihr Recht auf volle Entschädigung.

Nachdem unser Kfz-Gutachter den Schaden komplett aufgenommen hat erfolgt die Erstellung des schriftlichen Schadengutachtens. Innerhalb von 3 Stunden bekommen Sie von uns Ihr Schadengutachten ausgehändigt. Hier sind sämtliche Schäden sorgfältig dokumentiert. Mit dem von uns erstellten Gutachten laufen Sie nicht Gefahr, dass Sie bei der Entschädigung zu kurz zu kommen.

Als Unfallgeschädigter (außer bei Bagatellschaden) haben Sie prinzipiell das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwalt für Verkehrsrecht. Das erstellte Unfallgutachten dokumentiert Ihre Forderungen. Anhand des Schadengutachtens begleicht die Versicherung in der Regel alle erstattungsspflichtigen Positionen. Zudem kann man auch eine fiktive Abrechnung erstellen und sich den Unfallschaden auszahlen lassen.

Sollte es jedoch zu Schwierigkeiten bei der Entschädigung seitens der Versicherung kommen, verfügen wir über ein Netz von ausgezeichneten Fachanwälten für Verkehrsrecht. In so einem Fall verhilft Ihnen aufgrund unseres Gutachtens ein versierter Anwalt zu Ihrem Recht. Lassen Sie es keinesfalls zu, dass die Versicherung die Entschädigungshöhe bestimmt. Rufen Sie uns an, wir wahren Ihre Rechte!

Jetzt Unfall melden!

Kfz-Gutachter in Henstedt-Ulzburg:

Nach einem Unfallschaden sind wir Ihr zuverlässige Ansprechpartner!

Nach einem Verkehrsunfall steht jeder mehr oder weniger unter Stress. Es ist mehr als natürlich, dass man sich in dieser ungewohnten Ausnahmesituation  nicht zurechtfindet. In so einer Situation braucht man jemanden der den Durchblick behält. Wir sind mit solchen Situationen alltäglich konfrontiert. Rufen Sie uns jetzt sofort an, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Unser Kfz-Gutachter ist in 60 Minuten vor Ort und nimmt sich für Sie Zeit. Nachdem er das Unfallauto begutachtet hat, erstellt er Ihnen ein Schadengutachten für die Versicherung. Dieses Gutachten dokumentiert detailliert alle Ihre Ansprüche. Ihre Forderungen werden im Kfz-Gutachten übersichtlich, genau und professionell dokumentiert.

Wir kommen zu Ihnen

Schnelle Hilfe
beim Unfall!

Jetzt Kfz-Gutachter in Henstedt-Ulzburg kontaktieren!

  • 24-Stunde erreichbar!

  • auch am Wochenende

  • unabhängig und zertifiziert!

Kfz-Gutachter anrufen!

Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg?

Mit einem Schadengutachten sind Sie zu 100% abgesichert!

Wo immer Sie auch einen Verkehrsunfall gehabt haben, ein Schadengutachten dient als Grundlage für Ihre Ansprüche. Ganz gleich ob in  in Hamburg, Henstedt-Ulzburg, Ahrensburg, Bargdeheide oder Bad Oldesloe. Wir sind schnell bei Ihnen! Die Schadensregulierung sollte gerecht und nach der tatsächlichen Sachlage erfolgen. Leider wird die Sachlage nicht immer den Tatsachen entsprechend festgehalten. Letztendlich passiert es so, dass Sie als Geschädigter nicht im vollen Ausmaß entschädigt werden.

Deshalb ist bei der Schadensregulierung besondere Vorsicht geboten. Nicht umsonst heißt es „Vorsicht ist besser als Nachsicht“! Sie müssen sich in so einem Fall immer vor Augen halten, dass die gegnerische Partei (Versicherung) eigentlich ihr Gegenspieler ist. Die Versicherungen sind darauf aus, die Entschädigungen minimal zu halten. Dafür nutzen viele von ihnen das Unwissen der Geschädigten aus.

Damit die Schadensansprüche auch beansprucht werden können, müssen diese bei der Versicherung vorgelegt werden. Ein Schadensgutachten stellt die Grundlage für Ihre Forderungen präzise dar. Deshalb müssen darin absolut alle zu entschädigenden Positionen enthalten sein. Ein derartiges Kfz-Gutachten wird Ihnen von den unabhängigen Hanseatischen Kfz-Sachverständigen erstellt.

Eben aus diesen Gründen spricht Ihnen das Gesetz das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu. Damit Sie bei der Schadensregulierung nicht benachteiligt werden können. In dem von uns erstellten Kfz-Gutachten sind absolut alle Positionen unabhängig  dokumentiert.

Schnell vor Ort: Unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Henstedt-Ulzburg!

Kfz-Gutachter Hamburg Hanseatische Sachverständige
Kfz-Gutachter Hamburg Garic
Kfz-Gutachter Hamburg Hanseatische Sachverständige
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Lassen Sie es keinesfalls zu, dass Sie die Kontrolle der Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung überlassen. Als Unfallgeschädigter haben Sie Rechte die Ihnen eine volle Entschädigung ermöglichen. Ausschlaggebend bei diesen Rechten ist Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung für seine Kosten aufkommen (außer bei Bagatellschaden bis zu 750 Euro). Wenn Sie kein unabhängiges Kfz-Gutachten haben, gehen Sie ein großes Risiko ein. In so einem Fall ist es äußerst fraglich, ob Sie eine volle Entschädigung erhalten.

Nach einem unverschuldeten Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg oder Umgebung, können Sie für nichts belangt werden. Alle Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Achtung: Als Geschädigter haben Sie alle Rechte! Lassen Sie sich von der Versicherung nichts einreden. Riskieren Sie es nicht bei der Entschädigung benachteiligt zu werden. Halten Sie die Zügel fest in Ihren Händen. Auf keinen Fall den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren! Beharren Sie auf das was Ihnen zusteht!

Nach einem Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg brauchen Sie ein unabhängiges Kfz-Gutachten um Ihre Ansprüche zu begründen. Allerdings eines, das absolut alle Ihre rechtlichen Ansprüche festhält. Wir erfassen in unserem Kfz-Gutachten absolut alle Punkte, natürlich gehören dazu auch eventuelle verdeckte Schäden!

Was ist bei einem Bagatellschaden zu beachten?

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um einen Schaden, dessen  Schadenshöhe die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro nicht übersteigt. Es handelt sich also um einen kleinen Schaden, der sogar für Laien als solcher ersichtlich sein sollte. Hier steht jedoch die Frage offen, wie ein Laie zwischen einem größeren Schaden und Bagatellschaden unterscheiden kann? Dazu ist Fachkompetenz und Erfahrung notwendig. Auch müsste er mit den neuesten Fertigungsmaterialien im Kfz-Bau vertraut sein. Zudem kommt es bei Material- und Reparaturkosten häufigen zu Preisänderungen. Die sogenannten „versteckten Schäden“ werden für den Laien somit immer schwieriger zu entdecken.

Es kommt des Öfteren vor, dass ein reparierter, anscheinend „gewöhnlicher Blechschaden“, eigentlich gar kein Bagatellschaden war. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass die Reparatur des einstigen „schon behobenen Bagatellschaden“ nun mehrere 1000 Euro beträgt. Wenn die „Schadensregulierung“ einmal abgeschlossen ist, ist für die Versicherung die Sache erledigt. Und Sie bleiben so gut wie sicher auf den hohen Reparaturkosten sitzen.

Die bessere Alternative:
Kurzgutachten statt Kostenvoranschlag der Werksatt!

Das durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Kurzgutachten ist die besser Wahl! Denn im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag der Werkstatt, kann ein Kurzgutachten später zu einem Voll-Gutachten erweitert werden! Ein Kostenvoranschlag bietet diese Möglichkeit nicht. Preislich liegt ein Kurzgutachten ca. in der Höhe eines Kostenvoranschlags. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass die genannten Reparaturkosten bis zu 20% überschritten werden können. Aber mit Recht werden Sie sich nun fragen „was passiert, wenn die Reparaturkosten viel höher ausfallen?“. Wird die Versicherung dies  übernehmen oder bleibe ich auf diesen Kosten sitzen? Die Versicherung wird sich auf den Kostenvoranschlag beziehen und die Sache ist für sie somit erledigt. Mit einem Kfz-Gutachten gehen Sie dieses Risiko nicht ein.

Falls es später zu Streitfragen vor Gericht kommen sollte, haben Sie den tatsächlichen Sachverhalt einwandfrei dokumentiert. Mit einem Kfz-Schadengutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Aus dem Kfz-Gutachten kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht den Sachverhalt entnehmen.

Sichern Sie sich ab! Nach einem Unfallschaden in Henstedt-Ulzburg unbedingt ein neutrales Kfz-Gutachten anfordern.

Für eine präzise Schadensermittlung ist entsprechende Expertise und Erfahrung erforderlich. Unsere Kfz-Sachverständigen Henstedt-Ulzburg und Hamburg, besitzen das notwendige Fachwissen. Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen sind Ihre zertifizierten Experten bei einem Unfallschaden!

Was sollte man bei einem Haftpflichtschaden und Kostenvoranschlag unbedingt beachten?

  • Gewissheit verschaffen, dass es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt.
  • Über all seine Rechte gut informiert sein. Nur dann kann man diese auch in Anspruch nehmen!

  • Über die Nachteile von Kostenvoranschlägen informiert sein.

  • Falls Sie sich doch für einen Kostenvoranschlag entscheiden sollten, mit der Versicherung vorab klären, ob sie die Kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen.

  • Im Vergleich zu einem Kfz-Gutachten zeigt ein Kostenvoranschlag außer der Reparaturkosten keine entschädigungspflichtigen Posten auf. Einige davon sind: Ausfallkosten, Zweitwagen, Wertminderung, Verbringungskosen, Abrechnung nach Gutachten (fiktive Abrechnung) und viele andere.

  • Bei älteren Schäden oder sogenannten Vorschäden, kommt es nicht selten vor, dass die Versicherung sogar die komplette Schadensregulierung ablehnt.

Wie hier aufgezeigt gibt es bei einem Kostenvoranschlag im Vergleich zu einem Kfz-Gutachten viele Nachteile. Nach einem Unfallschaden sind Sie nur mit einem Kfz-Gutachten oder Kurzgutachten bestmöglich abgesichert.

Die Beweislast liegt am Geschädigten – was nicht dokumentiert ist, wird auch nicht bezahlt.

Um Ansprüche an die Versicherung stellen zu können muss man sie gutachterlich dokumentieren! Jeder zu entschädigende Posten muss voll und genau erfasst sein. Mit einem unabhängigen Schadensgutachten sind Ihre vollen Rechte gesichert. Abmachungen zwischen Unfallbeteiligten am Unfallort sind nicht empfehlenswert.

Wie die Schadensregulierung verlaufen wird kann man nie wissen. Das was ein Unfallgegner sich mit Ihnen abgemacht hat kann er ohne weiteres leugnen. Viel zu oft kommt es im Nachhinein zu Gerichtsverhandlungen. Ein Kostenvoranschlag ist auch in diesem Fall als Beweismittel, vollkommen belanglos. Dagegen stellt ein Unfallgutachten eine eindeutige Erfassung aller entschädigungspflichtigen Positionen. Ferner ist ein Gutachten auch für etwaige anwaltliche Bedürfnisse relevant.

Wir verfügen, für den Fall, dass Sie eines Rechtsbeistandes bedürfen, ein breites Netzt an Verkehrfachanwälten. Somit sind wir in der Lage Ihnen bei Bedarf einen erfahrenen Fachanwalt zu vermitteln. Unser Schadengutachten dient ihm dann dazu zu relevanten Schlüssen zu kommen und darauf basierend sich für Sie rechtlich richtig einnehmen zu können.  Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, muss die gegnerische Versicherung neben unseren Kosten auch für seine Kosten aufkommen.

Kfz-Gutachter in Henstedt-Ulzburg & Umgebung in 60 Minuten bei Ihnen vor Ort!

Unser Kfz-Sachverständiger ist in 60 Minuten vor Ort! Er stellt schnell fest, ob  ein Voll-Gutachten oder ein Kurzgutachten notwendig ist. Das von ihm erstellte Schadengutachten erfasst sämtliche Ihrer Ansprüche gegenüber den Verursacher bzw. der gegnerischen Versicherung.

Für Sie als Geschädigter ist es essenziell, dass Sie keinen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Sie sollten bei der Schadensregulierung die Richtung angeben!

Laut Paragraph 249 BGB hat bei einem Haftpflichtschaden der Unfallverursacher die Pflicht, den Schaden in vollem Ausmaß zu ersetzen. Daraus ergeht, dass die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommen muss. Ein von uns erstelltes unabhängiges Kfz-Gutachten erfasst ausnahmslos sämtliche Ansprüche.

Entstehen auch für mich als Geschädigten Kosten bei der Schadensregulierung?

Absolut nicht! Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommen für Sie keinerlei Kosten auf (außer bei einem Bagatellschaden). Sie haben keine Kosten zu tragen! Ganz im Gegenteil: Kosten wie Mietwagenkosten oder Wertminderungsentschädigung, Nutzungsausfallentschädigung, Ummelde Kosten, Schmerzensgeld und Verbringungskosten stehen Ihnen zu. Bei einer Abrechnung nach Gutachten (fiktive Abrechnung) können Sie anstatt den Schaden reparieren zu lassen auch Geld nehmen. Zusätzlich muss die Versicherung auch die Kosten für Ihren Kfz-Sachverständigen oder ggf. auch etwaige Anwaltskosten tragen.

Für Sie ist es wichtig zu wissen: nach einem Haftpflichtschaden entstehen für Sie absolut keine Kosten. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet für alle auftretenden Kosten aufzukommen.

Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen steht Ihnen als Ihr kompetenter Verbündeter zur Seite. Unser Kfz-Sachverständigenbüro steht mit Rat und Tat zur Seite!

Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen stehen Ihnen in Henstedt-Ulzburg, Trittau und ganz Hamburg (Standorte in Wandsbek und Barmbek). Wir nehmen den Schaden ganz genau unter die Lupe. Profitieren Sie von unserem Know-How und unserer jahrelangen Erfahrung.

Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen sind für Sie da! Ob Unfall, Wertgutachten, Motorradgutachten oder Oldtimergutachten. Unsere unabhängigen Kfz-Gutachter sorgen für eine gerechte Entschädigung!

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sicher, einfach, schnell…

Unabhängige Begutachtung des Fahrzeugs durch Kfz-Sachverständigen

  • kostenlose Beratung durch unabhängigen Kfz-Sachverständigen

  • gratis Vor-Ort-Service für Sie

  • wir übernehmen die Abwicklung mit der Versicherung

  • bequem Foto des Schadens über das Formular an uns senden

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