Unfallgutachten2021-04-21T23:44:54+02:00

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Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, gilt es bei der Schadensabwicklung einiges zu beachten. Wir unterstützen Sie dabei und sind Ihr zuverlässige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem kostenlosen Vor-Ort-Service.

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Kfz-Gutachter Hamburg Hanseatische Sachverständige
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Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Gutachter – wir sorgen für volle Entschädigung!

Im Jahr 2017 kam es auf deutschen Straßen zu 2.340.442 Mio. Verkehrsunfällen mit Sachschaden. Dabei ist ein Unfall für alle Beteiligten eine ungewohnte Situation. Doch besonders in Unfallsituationen sollte man einen kühlen Kopf bewahren und besonnen handeln. Bei einem Unfall ist man in einer Ausnahmesituation und weiß oftmals nicht genau, wie man sich in einer Unfallsituation richtig verhalten soll. Ein Unfallgutachten

Inhaltsverzeichnis:

  • Verhalten bei einem Verkehrsunfall – Jetzt nur die Ruhe bewahren!
  • So verhalten Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall richtig.
  • Versicherung und Versicherungsformen! Mit welchem Schadenersatz kann ich rechnen?
  • Mit diesen Kosten müssen Sie nach einem Unfall rechnen! Aber keine Angst…
  • Dauer der Schadensregulierung durch die Versicherung

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Verhalten bei einem Verkehrsunfall – jetzt nur die Ruhe bewahren!

Keinesfalls sollte man bei einem Unfall die Fassung verlieren und voreilig handeln.

Ruhe bewahren: Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen. Bei einem Personenschaden kontaktieren Sie umgehend den Rettungsdienst und die Polizei. Zur Not sollten Sie natürlich erste Hilfe leisten.

Statistisch gesehen würden bei rechtzeitiger Hilfeleistung 5% bis 10% der Unfallopfer überleben (Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Signale_07_05_45185.pdf). Allerdings bleibt die erste Hilfe am Unfallort in 80% der Fälle vollkommen aus. Die Gründe dafür: Angst etwas falsch zu tun, Angst vor Ansteckungskrankheiten wie z.B. Aids, Angst vor falscher Hilfeleistung und entsprechenden gesetzlichen Folgen. Ein weiterer Grund, viele Menschen können kein Blut sehen.

Zudem besagt die Statistik, dass das im Erste-Hilfe-Kurs erlernte Wissen bereits nach 2 Jahren vergessen wird. Dies ist besonders ernüchternd, da jeder vierte Bundesbürger in seinem Leben einmal auf Erste-Hilfe angewiesen ist.

Die Zeit bis der Rettungsdienst eintrifft ist für den Verletzten oft von lebenswichtiger Bedeutung. Dabei sind es oftmals Sekunden die über Leben und Tod Save entscheiden! Die eigene Entscheidung in wieweit man erste Hilfe-Hilfe am Unfallort leistet, wird innerhalb von 8 Sekunden getroffen.

Was bei der Unfallmeldung zu beachten ist:

  • Teilen Sie genau mit wo sich der Unfall zugetragen hat
  • Kurze Notfallbeschreibung (was passiert ist, in welcher Lage sich die Verletzten befinden)
  • Wie viele Menschen verletzt wurden (das ist für den Rettungsdienst wichtig, damit sie wissen wie viele Rettungsfahrzeuge zum Einsatzort entsendet werden müssen).
  • Um welche Verletzungen es sich handelt (ob die Verletzen Knochenbrüche haben, Blutungen, Atemnot, etc.)
  • Ihren Vor- und Nachnamen
  • Warten bis das Gespräch vom Rettungsdienst beendet wird (wegen möglichen Nachfragen)

Nach einem Unfall ist unabhängige Hilfe für viele Geschädigte wünschenswert. Die Hanseatischen Kfz Sachverständigen stehen Ihnen unabhängig und neutral mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund der nicht alltäglichen Situation, ist für viele Unfallbeteiligte die Schadensregulierung bzw. die Kostenfrage häufig unklar. Bei einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden, muss die gegnerische Versicherung alle Kosten tragen, auch für Ihren beauftragen Kfz-Gutachter. Dies gilt lediglich nicht für Bagatellschäden (bis ca. 750 EURO).

Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz Sachverständigen! Akzeptieren Sie keinesfalls einen Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung, sondern rufen Sie uns an. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Schaden voll entschädigt werden.

Auffahrunfall auf der Autobahn oder im Stadtverkehr

Der häufigste Grund für einen Verkehrsunfall ist der zu geringe Abstand zum Vordermann. Um einen Auffahrunfall zu vermeiden besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 4:

“Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.”

Doch das bedeutet nicht zwingend, dass der hintere Fahrer immer der Schuldtragende sein muss. Diese falsche Auffassung beruht auf dem sogenannten Anscheinsbeweis (Erfahrungswerten). Allerdings bring ein Beweissicherungsgutachten hier Licht ins Dunkle. Bei einem Auffahrunfall ist es somit wichtig, dass Sie sich nach dem Unfall keine Schuld eingestehen. Weder von Unfallgegner noch der Polizei. Das einzige, was Sie müssen, ist Ihren Namen und Adresse zu nennen.

Bei einem unverschuldeten Unfall sorgt ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten für eine einwandfreie Schadensabwicklung

Nach einem Unfallschaden ist ein Kfz Unfallgutachten notwendig um den Schaden detailliert zu erörtern. Viele Unfallbeteiligte wissen nicht genau, wie sie nach einem unverschuldeten Unfall vorgehen sollen. Vom Unfall noch mitgenommen machen sie dann häufig den Fehler und überlassen das sogenannte „Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung. Ein mitunter folgenschwerer Fehler! Ein Sachverständigengutachten muss vor allem neutral und unabhängig sein. Ist das bei einem Kfz Versicherungsgutachten auch unbedingt der Fall?

Unverschuldeter Unfall Ansprüche – Sie haben Recht auf einen eigenen Unfallgutachter

Nach unverschuldetem Unfallschaden haben Sie als Geschädigter Rechte. Diese werden im Sachverständigengutachten vom Unfall Gutachter dokumentiert. Für eine vollkommene Entschädigung muss im Schadengutachten entsprechend jeder entschädigungspflichtige Posten ganzheitlich erfasst sein. Die Versicherung erstattet nur das was im Gutachten auch tatsächlich aufgezeichnet ist. Deshalb wird Ihnen vom Gesetz her ein Recht auf einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl eingeräumt.

Sie haben auch das Recht auf eine fiktive Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie statt den Schaden reparieren zu lassen alternativ Bargeld erhalten.

Bei den von Versicherungsgutachtern erstellten Kfz-Gutachten bleibt die Frage offen, wie allumfassend sie erstellt werden. Deshalb fragen sich viele Geschädigte: Muss ich den Kfz-Gutachter von der Versicherung akzeptieren? Die Antwort lautet ganz eindeutig, NEIN! Bei der Kaskoversicherung verhält sich die Sache allerdings anders. Da es sich um Ihre eigene Versicherung handelt hat sie das Recht auf die gesamte Schadensregulierung. Ihre Rechte auf Entschädigung hängen von der abgeschlossenen Versicherungsform ab.

Kfz Versicherung und die Schadensregulierung – welche Schäden werden gedeckt?

Neben der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es noch die Teil- und Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung aber nicht verpflichtend. Eine Haftpflichtversicherung deckt durch Eigenverschulden entstandene Schäden an Dritte. Dahingegen deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Schäden die am eigenen Fahrzeug entstehen.

Überblick über die Kfz Versicherungsformen und was gedeckt wird:

Schäden am eigenen Fahrzeug:

  • Elementarschäden
  • Glasbruch
  • Brand oder Explosion
  • Wildunfälle
  • Einbruch & Diebstahl
  • Marderbiss

Schäden am eigenen Fahrzeug:

  • Elementarschäden
  • Glasbruch
  • Brand oder Explosion
  • Wildunfälle
  • Einbruch & Diebstahl
  • Marderbiss
  • Unfallschäden auch durch Selbstverschuldung
  • Vandalismus

Schäden gegenüber Dritten:

  • Personenschäden
  • immaterielle Schäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

Welche Kosten entstehen für mich bei der Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung umfasst zahlreiche Positionen. Mietwagenkosten oder Wertminderungsentschädigung, Nutzungsausfallentschädigung, Ummelde Kosten, Verbringungskosten und Schmerzensgeld. Das sind jedoch nur einige von vielen Punkten. Darunter fallen neben den Reparaturkosten auch die Kosten für einen Kfz-Gutachter oder ggf. auch etwaige Anwaltskosten.

Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall absolut keine Kosten tragen müssen. Die gegnerische Versicherung muss (außer bei Bagatellschäden) für absolut alle Kosten aufkommen.

Versicherung Schadensregulierung Dauer – wie lange muss ich warten?

Bei der Schadensregulierung ist es am wichtigsten, dass Sie voll auf Ihre Kosten kommen. Das sämtliche Rechte wahrgenommen werden und Sie dabei keinerlei Nachteile erleiden. Die Versicherungsgesellschaft hat zwar ein Recht auf Überprüfung. Dafür ist eine Zeit von 4 bis 6 Wochen üblich. Das bedeutet aber nicht, dass Sie für diese Dauer kein Ersatzfahrzeug bekommen. Ihre Mobilität muss nicht aus diesem Grund eingeschränkt sein.

Aus unserem Kfz Gutachten gehen sämtliche entstandenen Schäden hervor. Wir setzten uns entsprechend in jeglicher Hinsicht für Sie ein! Folglich ist das einzige was sie tun müssen uns anzurufen. Unser Kfz Gutachter ist schnell vor Ort und dokumentiert alle Schäden. Bei Bedarf sorgen wir auch für einen Abschleppwagen.

HANSEATISCHE Kfz SACHVERSTÄNDIGE – Ihr Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung, Henstedt-Ulzburg und Trittau. Für Sie sind wir 24 Stunden am Tag da, 7 Tage in der Woche!

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