Kfz Unfall

Wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten!

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig und worauf muss ich achten? Das richtige Vorgehen nach einem Unfall ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es im weiteren Verlauf um eine einwandfreie Schadensregulierung geht. Das rasche und bedachte Handeln nach einem Unfall ist von größter Wichtigkeit. Besonders direkt nach einem Verkehrsunfall verhalten sich die Beteiligten verständlicherweise oftmals aufgeregt und verwirrt. Hier bleibt ein entsprechend bedachtes und ruhiges Verhalten leicht aus.

Im Grunde genommen wissen alle Fahrer was getan werden muss. Aber viele Beteiligte sind wie geschockt und wirken wie paralysiert. Erst recht, wenn es zu Verletzungen von Personen gekommen ist. Direkt nach einem Unfall sind sich viele in Bezug auf das korrekte Vorgehen nicht immer ganz bewusst. Bedauerlicherweise zieht diese Unklarheit oft schwerwiegende Folgen nach sich.

Verhalten nach einem Unfall – warum das richtige Vorgehen wichtig ist!

Nach einem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren ist wohl höchstes Gebot. Für Verletzte kann eine schnelle Erste-Hilfe-Leistung von lebenswichtiger Bedeutung sein. Die anschließende Schadensregulierung muss ebenfalls bedacht angegangen werden. Unüberlegte Schritte können sowohl bei der Erste-Hilfe-Leistung als auch bei der Schadensregulierung großen Schaden anrichten. Nehmen Sie sich diesbezüglich folgende Ratschläge zu Herzen und gehen Sie so sicher richtig gehandelt zu haben.

Unfallstelle absichern – wie gehe ich dabei vor?

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie vorab, bevor Sie irgendwelche anderen Handlungen vornehmen, die Unfallstelle richtig absichern.

In Deutschland besteht eine Mitführpflicht für Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten. Achtung: Wenn die Unfallstelle nicht richtig abgesichert wurde, kann man für Folgeunfälle haftbar gemacht werden!

Folgende Schritte sind nach einem Unfall Ihrerseits vorzunehmen:

  • Warnweste anziehen (zur eigenen aber auch zur Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern)
  • Warnblinkanlage des Autos einschalten
  • Warndreieck aufstellen, damit es gut zu erkennen ist, 50 bis 150m vor der Unfallstelle
  • Gegebenenfalls Fahrzeug zur Seite fahren, falls es sich um leichte Schäden handelt und es keine Verletzten gibt. Dadurch können Folgeschäden vermieden werden und der übrige Verkehr wird nicht behindert

Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie immer die entsprechende „Ausrüstung“ im Fahrzeug haben. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind gelten je nach Land verschiedene Mitführpflichten. Daher sollte überprüft werden, welche Pflichten im jeweiligen Urlaubsland bestehen.

Abgesehen von den jeweiligen Vorschriften ist zusätzliches Zubehör von Vorteil. Insbesondere zur Winterzeit können sich Eiskratzer, Starterkabel, Winterbereifung, Handschuhe, warme Decken, Schaufel, ein Säckchen mit gröberen Sandkörnern etc. als sehr hilfreich erweisen.

Bei einem Unfall mit Personenschaden erste Hilfe leisten!

Unter Erste-Hilfe werden jene Maßnahmen verstanden, die von jedem ausgeführt werden können und sollen. Ihr Ziel ist es Menschenleben zu retten, drohende Gefahren für die Gesundheit abzuwenden oder zu verringern, bis fachkundige Hilfe am Unfallort eintrifft.

Doch nach einem Unfall sollte man zunächst den Unfallort absichern. Viele werden sich nun fragen, warum ist die Erste-Hilfe-Leistung nicht allerhöchste Priorität? Warum kommt vor der Erste-Hilfe-Leistung die Absicherung der Unfallstelle. Um weitere Schäden, wie z.B. Schäden bei Auffahrunfällen zu vermeiden, ist die Absicherung des Unfallortes von größter Wichtigkeit. Schließlich befinden sich die verletzten Personen bei nicht abgesicherter Unfallstelle weiterhin in Gefahr. Sie können durch einen Auffahrunfall zusätzlich verletzt oder sogar ums Leben kommen.

Eine schnelle Erste-Hilfe-Leistung kann für viele Verletzte lebenswichtig sein. Forschungen ergaben, dass sogar 5 bis 10% aller Unfallverletzten bei rechtzeitiger Hilfeleistung überlebt hätten. Mangel an Bereitschaft und ein Wissensdefizit sind die Hauptgründe warum ein so hoher Prozentsatz besteht.

Es wäre nicht nur für Verkehrsteilnehmer (im Grunde genommen sind wir es ja alle) sondern für alle Bürger wünschenswert ihr Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat festgestellt, dass es allein im Juli 2018 bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland insgesamt 318 Todesopfer gab. Die Zahl der Verletzten stieg im Vergleich zum Juli des Vorjahres um 3,3% auf nahezu 40 000. Bei rechtzeitiger Hilfeleistung würden an die 30 Menschen noch am Leben sein.

Straßenverkehrs­unfälle 2017 (Veränderung zum Vorjahr)

  • Polizeilich erfasste Unfälle: +2,2 %
  • mit ausschl. Sachschaden: +2,8 %
  • mit Personenschaden: -1,8 %
  • Verunglückte: -1,6 %
  • Verkehrs­tote: -0,8 %
  • Schwerverletzte: 1,4 %
  • Leichtverletzte: -1,7%

Straßenverkehrs­unfälle 2017

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Wenn es Verletzte gibt muss der Rettungsdienst und die Polizei unbedingt verständigt werden. Handelt es sich lediglich um einen Sachschaden am Fahrzeug, kann die Schadensabwicklung auch ohne die Polizei erfolgen.

Unfälle mit Personenschaden werden in 3 Kategorien eingeteilt:

1 = Unfall mit Getöteten – mindestens ein getöteter Verkehrsteilnehmer.

2 = Unfall mit Schwerverletzten – mindestens ein schwerverletzter Verkehrsteilnehmer, aber keine Getöteten.

3 = Unfall mit Leichtverletzten – mindestens ein leichtverletzter Verkehrsteilnehmer, aber keine Getöteten und keine Schwerverletzten.

Bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen – Unfall Gutachter zur Schadensregulierung einschalten!

Doch nicht bei jedem Unfall gibt es Personenschäden. Bei einem Großteil der Verkehrsunfälle handelt es sich zum Glück nur um einen Sachschade. Doch viele Menschen haben so gut wie keine Ahnung, wie nach einem Unfall die Schadensregulierung verläuft. Insbesondere als Geschädigter hat man bei einem Schadensfall so gut wie keine Übersicht. Zwar haben alle eine theoretische Vorstellung, wie das verlaufen sollte doch in der Praxis sieht der Verlauf oftmals ganz anders aus. Für zusätzliche Verunsicherung sorgen die Kfz Versicherungen die nach einem Unfall mit schneller Hilfe werben.

Versicherungen sind Unternehmen, die darauf aus sind mehr Profit zu erzielen. Um das auch zu erreichen bedienen sich viele von ihnen mit versteckten Tricks. Sobald man auf das von ihnen angebotene „komplette Schadensmanagement“ eingeht, erfolgt die Schadensregulierung nicht unbedingt zu Gunsten des Geschädigten. In solchen Fällen sind sich die meisten Geschädigten gar nicht bewusst, dass sie ein leichtes „Opfer“ der Versicherungen sind. So erzielen Versicherungen jährlich „Einsparungen“, bis zu knapp einer Milliarde Euro!

Auch die Gesetzgebung ist sich dieser unlauteren Machenschaften bewusst. Um Sie davor zu schützen bietet Ihnen das Gesetz das Recht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl. Ein unabhängiger und versierter Kfz Sachverständiger dokumentiert jeden entschädigungspflichtigen Punkt. Denn wichtig ist nicht nur, dass der Schaden aufgenommen wird! Viel wichtiger ist es, von WEM der Unfallschaden untersucht wird. Wem wird wohl der Gutachter von der gegnerischen Versicherung zur Seite stehen? Wer bezahlt ihn und wem muss er Rede und Antwort stehen?

Diese Fragen muss man sich bei der Schadensregulierung unbedingt vor Augen führen. Die Versicherung kommt nur für das auf was einwandfrei als Schadensposition erfasst wurde. Der Gutachter einer solchen Versicherung wird wohl kaum den Schaden in vollem Ausmaß dokumentieren. Von versteckten Schäden und daraus entstehenden möglichen Folgeschäden, die leicht vierstellige Summen erreichen können, gar nicht zu reden.

Mit dem von unserem Schadengutachter erstellten Gutachten gehen Sie auf Nummer sicher. Jede auch noch so kleinste entschädigungspflichtige Position wird in vollem Umfang aufgezeichnet.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Außer bei Bagatellschaden (bis zu 750 Euro) muss die gegnerische Versicherung auch diese Kosten tragen.

Keine schnelle Schuldanerkennung – Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Machen Sie keine voreiligen Schuldeingeständnisse, sogar dann nicht, wenn Sie selbst der Ansicht sind, den Unfall verursacht zu haben. Nach einem Unfall sind Sie wahrscheinlich gar nicht in der Lage eine richtige Schuldeinschätzung zu treffen. Oft trügt der Schein und gerade das Gegenteil ist der Fall oder es besteht nur eine Teilschuld.

Achtung: Bereits ein mündliches Schuldanerkenntnis kann sich innerhalb der weiteren Schadensabwicklung für Sie als nachteilig erweisen!

So verhalten Sie sich nach einem Unfallschaden RICHTIG!

Um nach einem unverschuldeten Unfallschaden keine Fehler bezüglich der Schadensregulierung zu begehen sollten Sie sich an folgende Punkte halten:

  • Beweise sichern
  • Unfallprotokoll ausfüllen
  • Unfallskizze anfertigen
  • Mit dem Unfallgegner die Personen und Versicherungsdaten austauschen
  • Personalien von eventuellen Zeugen aufnehmen
  • Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
  • Polizei rufen (bei Bedarf)
  • Aufnahmen von entstandenen Schäden machen
  • Eigenen Sachverständigen beauftragen
  • Schaden melden (sollte nicht ohne fachkundige Hilfe getan werden)
  • Anwalt beauftragen (bei Bedarf)
  • Gutachten erstellen lassen (bei Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten)
  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfall beanspruchen
  • Sämtliche zur Schadensregulierung anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Wie aus dem oberen Text ersichtlich ist, kann sich die Schadensregulierung ziemlich kompliziert gestalten. Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen und zertifizierten Kfz Sachverständigen  beauftragen. Wir sprechen mit allen beteiligen Parteien auf Augenhöhe und wissen wie der Hase läuft.

Unfall melden – Besteht eine Meldepflicht gegenüber Versicherung und Polizei?

Dem Gesetz nach ist ein Unfall Sache der Unfallbeteiligten und es besteht zunächst eine Meldepflicht nur gegenüber allen Unfallbeteiligten. Sie sind nur verpflichtet ihre Personalien und Versicherungsdaten preiszugeben. Zu den Unfallbeteiligten gehören zum Beispiel auch Fußgänger, die durch ihr Verhalten den eigentlichen Unfall ausgelöst haben.

Wann muss ich einen Unfall der Polizei melden?

Dem Gesetz nach nur wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist bzw. bei Fahrerflucht. Auch bei Personenschaden ist die Polizei zu verständigen. Auch wenn es seitens des Unfallverursachers zu Unklarheiten oder gar Streitigkeiten kommt.

Strafen bei Meldepflichtverletzungen – was sieht das Gesetz vor?

Laut Paragraph 142 des Strafgesetzbuches (StGB) droht bei Verlassen des Unfallorts eines Unfallbeteiligten, ohne gegenüber den Anderen seiner Meldepflicht nachzukommen, eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.

Achten Sie unbedingt auf die fristgerechte Meldung des Unfalls! Der Unfall muss innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Sie sollten den Unfall also schnellstmöglich polizeilich melden. Hier wird auch eine Stellungnahme Ihrerseits aufgenommen. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, sollte man auf jeden Fall eine halbe Stunde am Unfallort warten, bevor man diesen verlässt. Andernfalls könnte Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden.

Sollte man einen verursachten Unfallschaden nicht bemerkt haben (z.B. aufgrund von Wahrnehmbarkeits-Einschränkungen), muss man dies ggf. im weiteren Verlauf der Schadensregulierung glaubhaft beweisen können.

Unfall der Versicherung melden – wie viel Zeit habe ich um den Unfall der Versicherung zu melden?

Das Versicherungsvertragsgesetz räumt bei selbstverschuldetem Unfall, eine 1-wöchige Meldefrist ein. Auch bei einem unverschuldeten Unfall besteht eine Meldefrist gegenüber der Versicherung. Hier ist sie jedoch auf 2 Wochen angesetzt. All das hängt letztendlich aber vom Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

Bei einem Unfall sollten Sie auf das richtige Vorgehen gegenüber allen Beteiligen achten. Die Hanseatischen Kfz Sachverständigen sind Ihr zuverlässige und Versicherungs-unabhängige Gutachter bei einem Unfall.

Rufen Sie uns einfach an, wir nehmen uns für Ihren Unfallschaden Zeit und erleichtern Ihnen die Schadensabwicklung. Wir verfügen auch über ein breites Netz an Fachanwälten für Verkehrsrecht die wir Ihnen bei Bedarf empfehlen können.

Die Hanseatischen Sachverständigen stehen Ihnen in Hamburg und Umland, Henstedt-Ulzburg und Trittau 24 Stunden täglich zur Verfügung.

2019-01-28T16:15:46+01:00
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