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Verhalten nach einem Unfall! So machen Sie nichts falsch…

Kfz Unfall

Wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten!

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig und worauf muss ich achten? Das richtige Vorgehen nach einem Unfall ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es im weiteren Verlauf um eine einwandfreie Schadensregulierung geht. Das rasche und bedachte Handeln nach einem Unfall ist von größter Wichtigkeit. Besonders direkt nach einem Verkehrsunfall verhalten sich die Beteiligten verständlicherweise oftmals aufgeregt und verwirrt. Hier bleibt ein entsprechend bedachtes und ruhiges Verhalten leicht aus.

Im Grunde genommen wissen alle Fahrer was getan werden muss. Aber viele Beteiligte sind wie geschockt und wirken wie paralysiert. Erst recht, wenn es zu Verletzungen von Personen gekommen ist. Direkt nach einem Unfall sind sich viele in Bezug auf das korrekte Vorgehen nicht immer ganz bewusst. Bedauerlicherweise zieht diese Unklarheit oft schwerwiegende Folgen nach sich.

Verhalten nach einem Unfall – warum das richtige Vorgehen wichtig ist!

Nach einem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren ist wohl höchstes Gebot. Für Verletzte kann eine schnelle Erste-Hilfe-Leistung von lebenswichtiger Bedeutung sein. Die anschließende Schadensregulierung muss ebenfalls bedacht angegangen werden. Unüberlegte Schritte können sowohl bei der Erste-Hilfe-Leistung als auch bei der Schadensregulierung großen Schaden anrichten. Nehmen Sie sich diesbezüglich folgende Ratschläge zu Herzen und gehen Sie so sicher richtig gehandelt zu haben.

Unfallstelle absichern – wie gehe ich dabei vor?

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie vorab, bevor Sie irgendwelche anderen Handlungen vornehmen, die Unfallstelle richtig absichern.

In Deutschland besteht eine Mitführpflicht für Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten. Achtung: Wenn die Unfallstelle nicht richtig abgesichert wurde, kann man für Folgeunfälle haftbar gemacht werden!

Folgende Schritte sind nach einem Unfall Ihrerseits vorzunehmen:

  • Warnweste anziehen (zur eigenen aber auch zur Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern)
  • Warnblinkanlage des Autos einschalten
  • Warndreieck aufstellen, damit es gut zu erkennen ist, 50 bis 150m vor der Unfallstelle
  • Gegebenenfalls Fahrzeug zur Seite fahren, falls es sich um leichte Schäden handelt und es keine Verletzten gibt. Dadurch können Folgeschäden vermieden werden und der übrige Verkehr wird nicht behindert

Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie immer die entsprechende "Ausrüstung" im Fahrzeug haben. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind gelten je nach Land verschiedene Mitführpflichten. Daher sollte überprüft werden, welche Pflichten im jeweiligen Urlaubsland bestehen.

Abgesehen von den jeweiligen Vorschriften ist zusätzliches Zubehör von Vorteil. Insbesondere zur Winterzeit können sich Eiskratzer, Starterkabel, Winterbereifung, Handschuhe, warme Decken, Schaufel, ein Säckchen mit gröberen Sandkörnern etc. als sehr hilfreich erweisen.

Bei einem Unfall mit Personenschaden erste Hilfe leisten!

Unter Erste-Hilfe werden jene Maßnahmen verstanden, die von jedem ausgeführt werden können und sollen. Ihr Ziel ist es Menschenleben zu retten, drohende Gefahren für die Gesundheit abzuwenden oder zu verringern, bis fachkundige Hilfe am Unfallort eintrifft.

Doch nach einem Unfall sollte man zunächst den Unfallort absichern. Viele werden sich nun fragen, warum ist die Erste-Hilfe-Leistung nicht allerhöchste Priorität? Warum kommt vor der Erste-Hilfe-Leistung die Absicherung der Unfallstelle. Um weitere Schäden, wie z.B. Schäden bei Auffahrunfällen zu vermeiden, ist die Absicherung des Unfallortes von größter Wichtigkeit. Schließlich befinden sich die verletzten Personen bei nicht abgesicherter Unfallstelle weiterhin in Gefahr. Sie können durch einen Auffahrunfall zusätzlich verletzt oder sogar ums Leben kommen.

Eine schnelle Erste-Hilfe-Leistung kann für viele Verletzte lebenswichtig sein. Forschungen ergaben, dass sogar 5 bis 10% aller Unfallverletzten bei rechtzeitiger Hilfeleistung überlebt hätten. Mangel an Bereitschaft und ein Wissensdefizit sind die Hauptgründe warum ein so hoher Prozentsatz besteht.

Es wäre nicht nur für Verkehrsteilnehmer (im Grunde genommen sind wir es ja alle) sondern für alle Bürger wünschenswert ihr Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat festgestellt, dass es allein im Juli 2018 bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland insgesamt 318 Todesopfer gab. Die Zahl der Verletzten stieg im Vergleich zum Juli des Vorjahres um 3,3% auf nahezu 40 000. Bei rechtzeitiger Hilfeleistung würden an die 30 Menschen noch am Leben sein.

Straßenverkehrs­unfälle 2017 (Veränderung zum Vorjahr)

  • Polizeilich erfasste Unfälle: +2,2 %
  • mit ausschl. Sachschaden: +2,8 %
  • mit Personenschaden: -1,8 %
  • Verunglückte: -1,6 %
  • Verkehrs­tote: -0,8 %
  • Schwerverletzte: 1,4 %
  • Leichtverletzte: -1,7%

Straßenverkehrs­unfälle 2017

Kfz-Gutachter Hamburg Garic

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Bei verletzten Personen umgehend den Notruf und die Polizei anrufen!

Wenn es Verletzte gibt muss der Rettungsdienst und die Polizei unbedingt verständigt werden. Handelt es sich lediglich um einen Sachschaden am Fahrzeug, kann die Schadensabwicklung auch ohne die Polizei erfolgen.

Unfälle mit Personenschaden werden in 3 Kategorien eingeteilt:

1 = Unfall mit Getöteten - mindestens ein getöteter Verkehrsteilnehmer.

2 = Unfall mit Schwerverletzten - mindestens ein schwerverletzter Verkehrsteilnehmer, aber keine Getöteten.

3 = Unfall mit Leichtverletzten - mindestens ein leichtverletzter Verkehrsteilnehmer, aber keine Getöteten und keine Schwerverletzten.

Bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen – Unfall Gutachter zur Schadensregulierung einschalten!

Doch nicht bei jedem Unfall gibt es Personenschäden. Bei einem Großteil der Verkehrsunfälle handelt es sich zum Glück nur um einen Sachschade. Doch viele Menschen haben so gut wie keine Ahnung, wie nach einem Unfall die Schadensregulierung verläuft. Insbesondere als Geschädigter hat man bei einem Schadensfall so gut wie keine Übersicht. Zwar haben alle eine theoretische Vorstellung, wie das verlaufen sollte doch in der Praxis sieht der Verlauf oftmals ganz anders aus. Für zusätzliche Verunsicherung sorgen die Kfz Versicherungen die nach einem Unfall mit schneller Hilfe werben.

Versicherungen sind Unternehmen, die darauf aus sind mehr Profit zu erzielen. Um das auch zu erreichen bedienen sich viele von ihnen mit versteckten Tricks. Sobald man auf das von ihnen angebotene „komplette Schadensmanagement“ eingeht, erfolgt die Schadensregulierung nicht unbedingt zu Gunsten des Geschädigten. In solchen Fällen sind sich die meisten Geschädigten gar nicht bewusst, dass sie ein leichtes "Opfer" der Versicherungen sind. So erzielen Versicherungen jährlich „Einsparungen“, bis zu knapp einer Milliarde Euro!

Auch die Gesetzgebung ist sich dieser unlauteren Machenschaften bewusst. Um Sie davor zu schützen bietet Ihnen das Gesetz das Recht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl. Ein unabhängiger und versierter Kfz Sachverständiger dokumentiert jeden entschädigungspflichtigen Punkt. Denn wichtig ist nicht nur, dass der Schaden aufgenommen wird! Viel wichtiger ist es, von WEM der Unfallschaden untersucht wird. Wem wird wohl der Gutachter von der gegnerischen Versicherung zur Seite stehen? Wer bezahlt ihn und wem muss er Rede und Antwort stehen?

Diese Fragen muss man sich bei der Schadensregulierung unbedingt vor Augen führen. Die Versicherung kommt nur für das auf was einwandfrei als Schadensposition erfasst wurde. Der Gutachter einer solchen Versicherung wird wohl kaum den Schaden in vollem Ausmaß dokumentieren. Von versteckten Schäden und daraus entstehenden möglichen Folgeschäden, die leicht vierstellige Summen erreichen können, gar nicht zu reden.

Mit dem von unserem Schadengutachter erstellten Gutachten gehen Sie auf Nummer sicher. Jede auch noch so kleinste entschädigungspflichtige Position wird in vollem Umfang aufgezeichnet.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Außer bei Bagatellschaden (bis zu 750 Euro) muss die gegnerische Versicherung auch diese Kosten tragen.

Keine schnelle Schuldanerkennung – Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Machen Sie keine voreiligen Schuldeingeständnisse, sogar dann nicht, wenn Sie selbst der Ansicht sind, den Unfall verursacht zu haben. Nach einem Unfall sind Sie wahrscheinlich gar nicht in der Lage eine richtige Schuldeinschätzung zu treffen. Oft trügt der Schein und gerade das Gegenteil ist der Fall oder es besteht nur eine Teilschuld.

Achtung: Bereits ein mündliches Schuldanerkenntnis kann sich innerhalb der weiteren Schadensabwicklung für Sie als nachteilig erweisen!

So verhalten Sie sich nach einem Unfallschaden RICHTIG!

Um nach einem unverschuldeten Unfallschaden keine Fehler bezüglich der Schadensregulierung zu begehen sollten Sie sich an folgende Punkte halten:

  • Beweise sichern
  • Unfallprotokoll ausfüllen
  • Unfallskizze anfertigen
  • Mit dem Unfallgegner die Personen und Versicherungsdaten austauschen
  • Personalien von eventuellen Zeugen aufnehmen
  • Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
  • Polizei rufen (bei Bedarf)
  • Aufnahmen von entstandenen Schäden machen
  • Eigenen Sachverständigen beauftragen
  • Schaden melden (sollte nicht ohne fachkundige Hilfe getan werden)
  • Anwalt beauftragen (bei Bedarf)
  • Gutachten erstellen lassen (bei Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten)
  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfall beanspruchen
  • Sämtliche zur Schadensregulierung anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Wie aus dem oberen Text ersichtlich ist, kann sich die Schadensregulierung ziemlich kompliziert gestalten. Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen und zertifizierten Kfz Sachverständigen  beauftragen. Wir sprechen mit allen beteiligen Parteien auf Augenhöhe und wissen wie der Hase läuft.

Unfall melden - Besteht eine Meldepflicht gegenüber Versicherung und Polizei?

Dem Gesetz nach ist ein Unfall Sache der Unfallbeteiligten und es besteht zunächst eine Meldepflicht nur gegenüber allen Unfallbeteiligten. Sie sind nur verpflichtet ihre Personalien und Versicherungsdaten preiszugeben. Zu den Unfallbeteiligten gehören zum Beispiel auch Fußgänger, die durch ihr Verhalten den eigentlichen Unfall ausgelöst haben.

Wann muss ich einen Unfall der Polizei melden?

Dem Gesetz nach nur wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist bzw. bei Fahrerflucht. Auch bei Personenschaden ist die Polizei zu verständigen. Auch wenn es seitens des Unfallverursachers zu Unklarheiten oder gar Streitigkeiten kommt.

Strafen bei Meldepflichtverletzungen – was sieht das Gesetz vor?

Laut Paragraph 142 des Strafgesetzbuches (StGB) droht bei Verlassen des Unfallorts eines Unfallbeteiligten, ohne gegenüber den Anderen seiner Meldepflicht nachzukommen, eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.

Achten Sie unbedingt auf die fristgerechte Meldung des Unfalls! Der Unfall muss innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Sie sollten den Unfall also schnellstmöglich polizeilich melden. Hier wird auch eine Stellungnahme Ihrerseits aufgenommen. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, sollte man auf jeden Fall eine halbe Stunde am Unfallort warten, bevor man diesen verlässt. Andernfalls könnte Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden.

Sollte man einen verursachten Unfallschaden nicht bemerkt haben (z.B. aufgrund von Wahrnehmbarkeits-Einschränkungen), muss man dies ggf. im weiteren Verlauf der Schadensregulierung glaubhaft beweisen können.

Unfall der Versicherung melden – wie viel Zeit habe ich um den Unfall der Versicherung zu melden?

Das Versicherungsvertragsgesetz räumt bei selbstverschuldetem Unfall, eine 1-wöchige Meldefrist ein. Auch bei einem unverschuldeten Unfall besteht eine Meldefrist gegenüber der Versicherung. Hier ist sie jedoch auf 2 Wochen angesetzt. All das hängt letztendlich aber vom Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

Bei einem Unfall sollten Sie auf das richtige Vorgehen gegenüber allen Beteiligen achten. Die Hanseatischen Kfz Sachverständigen sind Ihr zuverlässige und Versicherungs-unabhängige Gutachter bei einem Unfall.

Rufen Sie uns einfach an, wir nehmen uns für Ihren Unfallschaden Zeit und erleichtern Ihnen die Schadensabwicklung. Wir verfügen auch über ein breites Netz an Fachanwälten für Verkehrsrecht die wir Ihnen bei Bedarf empfehlen können.

Die Hanseatischen Sachverständigen stehen Ihnen in Hamburg und Umland, Henstedt-Ulzburg und Trittau 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Verhalten nach einem Unfall! So machen Sie nichts falsch…2019-01-28T16:15:46+01:00
Kosten nach einem Autounfall

Hilfe im Schadenfall

Welche Kosten entstehen nach einem Autounfall und wer kommt dafür auf?

Nach einem Autounfall stehen viele Fragen offen! Dabei ist die Frage nach den Kosten bzw. der Kostenübernahme ganz weit vorne. Als Unfallbeteiligter fragt man sich vor allem: „Welche Kosten entstehen nach einem Autounfall und wer kommt für sie auf?“!

Die Antwort auf die Frage hängt von vielen Faktoren ab. Wie zum Beispiel: Unter welchen Umständen es zu dem Unfall gekommen ist? Welche Art von Versicherung Sie abgeschlossen haben und ob Sie den Unfall verursacht haben oder eine Teilschuld gegeben ist.

Bei einer Kaskoversicherung ist die Frage nach der Unfallverschuldung, außer in Ausnahmefällen (Fahrlässigkeit u. A.), mehr oder weniger belanglos. Wichtig ist aber, dass Sie nach einem Unfall die eigenen Rechte und Pflichten kennen. Diese ergehen aus dem Haftpflichtgesetzt und behandeln unter anderem die zu entschädigenden Kosten.

Nach einem Verkehrsunfall haben Beteiligte sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Pflichten sind allen Verkehrsteilnehmern im Großen und Ganzen weitestgehend bekannt. Zumindest jenen, die nicht vor all zu langer Zeit die Fahrschule verlassen haben. Die Einhaltung der korrekten Reihenfolge nach einem Unfall (Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe für Verletzte, Notruf, usw.) ist äußerst wichtig. Denn unter Umständen kann davon die Sicherheit oder sogar das eigene oder gar das Leben anderer Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden.

Nach einem Unfall die richtigen Schritte vornehmen ist nicht nur erwünscht, sondern auch Pflicht!

Von Zeit zu Zeit sollte man sein Wissen zu verkehrsrelevanten Themen im Idealfall auffrischen. Allerdings macht das ohne zwingenden Grund kaum jemand. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu ja auch nicht. Erst im Schadenfall ist man damit konfrontiert und benötigt entsprechende Hilfe. Ein Unfall erfordert oftmals schnelles Handeln.

Das Gesetz schreibt ein bestimmtes Verhalten bezüglich der vorzunehmenden Schritte vor. Wenn man diese Vorschriften nicht einhält, läuft man Gefahr sich strafbar zu machen.  Unterlässt man zum Beispiel als Unfallteilnehmer die Erste-Hilfe-Leistung, drohen je nach Umständen Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren. Wichtig: Als Unfallteilnehmer werden auch Fahrradfahrer oder Fußgänger, die zum gegebenen Zeitpunkt am Unfallort anwesend waren gezählt.

Welche Rechte habe ich nach einem Unfall!?

Anstatt sich zu fragen: "welche Kosten entstehen nach einem Autounfall?", sollte die Frage eher lauten "welche Rechte habe ich nach einem Autounfall?"! Nach einem Unfall haben Unfallgeschädigte absolut alle Rechte voll und ganz entschädigt zu werden. Um sämtliche zustehende Entschädigungen zu erhalten, sollte das gesamte Ausmaß des Schadens dokumentiert sein. Denn nur so können Sie den Schaden gegenüber der Versicherung auch lückenlos nachweisen. Was nicht als Schaden erfasst wurde wird auch nicht entschädigt!

Deshalb sieht das Gesetz zum Schutz Ihrer Rechte vor, dass Sie für die Schadensfeststellung  einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl  wählen können. Bei einem Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung geht man das Risiko ein, nicht voll und ganz entschädigt zu werden. Viele Versicherungen handeln bei der Schadensregulierung keinesfalls in Ihrem Interesse. Deshalb räumt das Gesetz bei einem  unverschuldeten Kfz Unfall, das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein.

Mit welchen Schadensersatzansprüchen kann ich als Geschädigter nach einem Unfall rechnen?

Aufgrund von Rechtsgrundlagen und Gesetzen, die aus folgenden Paragraphen ergehen, hat der Bundesgerichtshof verschiedene Schadensersatzansprüche definiert.

Entschädigunspflichtige Position Paragraph Zweck
Schaden am Unfallwagen (Reparatur) § 249 BGB Instandsetzung
Bei unverschuldetem Verkehrsunfall, gerichtliche Verfahrenskosten (Kosten für Gutachten, Gerichtskosten und Anwaltskosten) § 251 BGB, u.a. BGH VI ZR 314/90 Prozesskostenkompensation
Bei Totalschaden, die Beschaffung eines ebenbürtigen Fahrzeugs, wenn die Reparatur wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist § 251 BGB Fahrzeugkompensation
Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung § 251 BGB Kompensation der Wertminderung
Ersatzwagen/Nutzungsausfallentschädigung § 249 BGB, BGH GSZ 1/86 Kompensation der Möglichkeit, das Fahrzeug zu benutzen
Entgangener Gewinn bei wirtschaftlich genutzten Fahrzeugen § 252 BGB Kompensation des Gewinnausfalls
Schmerzensgeld § 253 BGB Kompensation für erlittene Schmerzen und andere Behinderungen
Arztkosten § 249 BGB Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit

Zu den leistungspflichtigen Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen zählen unter Anderem auch die Gutachterkosten. 

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die Frage "was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall" ist leicht zu beantworten. Dem Gesetz nach haben Sie nach einem Haftpflichtschaden, an dem Sie nicht schuldtragend sind, keinen einzigen Cent zu zahlen. Vorausgesetzt, dass es sich um keinen Bagatellschaden handelt. Bei einem Bagatellschaden (Schadenssumme bis 750 Euro) kommt die Versicherung weder für die Kosten des Kfz-Gutachtens noch für etwaige Anwaltskosten auf.

Folglich wird das Schadensgutachten für Sie kostenfrei erstellt, denn die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Der Preis eines Kfz-Gutachtens ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Jeder Schaden muss individuell geprüft werden. Vom Schadensausmaß hängt auch die benötigte Zeit für die Schadensfeststellung ab. Je nach Leistungs- und Zeitaufwand setzt sich auch der Preis für das Kfz-Gutachten zusammen.

Eine einheitliche Regelung besteht für Gutachterkosten nicht. Es besteht zwar eine Tabelle, die als grobe Orientierung dienen soll, doch sie ist nicht bindend. Für den Geschädigten ist am wichtigsten zu wissen, dass das Kfz-Gutachten für ihn vollkommen kostenlos erstellt wird (außer bei einem Bagatellschaden).

5 Mal pro Minute kracht es! Was Sie bei der Schadensregulierung bei einem Bagatellschaden beachten sollten!

In Deutschland kracht es ca. 5 Mal pro Minute! Dabei handelt es sich in ungefähr 80% der Unfälle um kleinere Schäden, den sogenannten Bagatellschäden. Dabei ist die Schadensregulierung bei einem Bagatellschaden ist ein Kapitel für sich.  Hier ist äußerste Vorsicht geboten! Denn ein Bagatellschaden stellt sich später, viel zu oft als kein Bagatellschaden heraus. Leider erst im Nachhinein, wenn der Schaden von der Versicherung schon abgeschlossen wurde. Daraus erfolgen dann Kosten, die Sie als Geschädigter nicht tragen sollten aber doch müssen! Für die Versicherung ist die Unfallregulierung abgeschlossen und sie kommt für mögliche Folgeschäden daher nicht auf.

Bei einem von der Versicherung als Bagatellschaden abgehandelten Schaden, wird oft nicht der tatsächliche und komplette Schaden erfasst. Deshalb ist ein Kurzgutachten bei einem Bagatellschaden immer die bessere Wahl. Selbst dann, wenn der Schaden den Eindruck eines ganz kleinen Blechschadens vermitteln sollte.

Der Preis für ein Kurzgutachtens, liegt in der Höhe des Preises eines Kostenvoranschlags. 

Doch verglichen zu einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt bietet Ihnen ein Kurzgutachten oder Kfz-Gutachten zahlreiche bedeutende Vorteile. Diese können für Sie bares Geld bedeuten! Je nach Fall kann es sich dabei, vor allem bei neueren Fahrzeugen, leicht um vierstellige Beträge handeln.

Fazit: Sie werden als Geschädigter nicht entsprechend entschädigt. Nachträglich sind solche Ansprüche so gut wie aussichtslos.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, muss die gegnerische  Versicherung sämtliche Kosten tragen. Das bedeutet, dass der Schaden wiederinstandgesetzt werden muss, als ob der Schaden gar nicht entstanden wäre. Demzufolge muss die Haftpflichtversicherung für absolut alle entstandenen Kosten bei der Schadensregulierung aufkommen.

Da es sich dabei um wirklich alle Kosten handelt, fallen darunter natürlich auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten. Selbst im Streitfall vor Gericht, ist die Versicherung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch verpflichtet, Ihren Anwalt zu bezahlen. Einzig und allein bei dem erwähnten Bagatellschaden ist die Versicherung nicht leistungspflichtig.

Bei einem unverschuldeten Autounfall liegt die Leistungspflicht für alle anfallenden Kosten bei der gegnerischen Versicherung! Sie müssen den Tatsachen entsprechend gänzlich entschädigt werden.

Was bedeutet volle Entschädigung und tatsächlicher Schaden?

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht für jeden enschädigungspflichtigen Posten voll und ganz entschädigt zu werden. Mit anderen Worten, Sie haben bei der Schadensregulierung bei unverschuldetem Unfall absolut keine Kosten zu tragen. Die gegnerische Versicherung muss den tatsächlichen Schaden und alles was zur Schadensfeststellung notwendig ist voll und ganz tragen. Dazu gehört auch der von Ihnen gewählte Kfz-Gutachter.

Dieser wird unabhängig von der Versicherung den tatsächlichen Schaden, worauf sich Ihre Ansprüche begründen dokumentieren. Ein versierter unabhängiger Kfz-Sachverständiger erörtert absolut den ganzen Schadensumfang. Etwaige verdeckte Schäden bleiben für ihn nicht verdeckt.

Versicherungen haben ihre eigenen Kfz-Gutachter, diese befinden sich jedoch auf ihren Gehaltslisten. Es wäre keineswegs verwunderlich, dass sich Versicherungen bezüglich der Gehaltshöhe am „Leistungsprinzip“ halten. Oder anders gesagt, am ökonomischen Prinzip: „Mit dem kleinsten Aufwand das größtmögliche Ziel zu erreichen". Als profitorientierte Unternehmen legen sie sicherlich darauf Wert, dass sich der Schaden um so kleiner hält. In diesem Fall könnte es auch lauten: „je kleiner der Schaden, desto mehr Gehalt“!

Ein versierter unabhängiger Kfz Gutachter bringt Licht in die Sache und verzeichnet absolut jede entschädigungspflichtige Position. Mit einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter steht der Geschädigte auf der richtigen Seite. Nur so kann er sicher sein, dass der wahre zu entschädigende Schadenswert, aufgezeichnet wird. Ferner, dass es nicht zu einem vorgeschobenen Bagatellschaden kommt und somit zu einer Kürzung der Ansprüche. 

Nicht Schuld am Unfall? Wer zahlt den Anwalt bei Streitfragen?

Wenn Sie schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, haben Sie laut Bundesgerichtshof Recht auf einen Rechtsanwalt. Haben Sie eine Teilschuld, dann übernimmt die Versicherung teilweise die Kosten. Haben Sie aber eine Rechtsschutzversicherung, dann sind diese Kosten auf alle Fälle gedeckt.

Versicherungen wollen teure Gerichtskosten und die daraus entstehenden Folgekosten vermeiden. Daher genügt es oftmals, dass sich ein Rechtsanwalt bei der Versicherung nur meldet, damit Versicherungen klein beigeben. Wenn sie sehen, dass der Geschädigte mit Recht auf seine Forderungen besteht gehen sie meistens kein Risiko ein. Sie wissen, dass sich Streitfragen vor Gericht jahrelang dahinziehen können. Ferner wissen sie auch, dass ein Rechtsanwalt einen aussichtslosen Fall gar nicht annehmen würde.

Wenn Bedarf nach einem Rechtsanwalt besteht, sollte der Geschädigte keinesfalls auf ihn verzichten. Die Hanseatischen Kfz-Sachverständigen verfügen über ein breites Netzwerk an versierten Fachanwälten. Gerne vermitteln wir Ihnen einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Ihnen verhelfen Ihre Rechtsansprüche auch durchzusetzen.

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